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NEWS 2023

Regulatorischen Neuerungen betreffend die Edelmetallbranche, welche ab dem 01. Januar 2023 in Kaft getreten sind (inkl. Ausführungen zu den Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine)

Der Edelmetallsektor ist eine äusserst komplexe Branche. Die Komplexität ist einerseits darauf zurückzuführen, dass sich der Rechtsrahmen über mehrere übergreifende Gesetztes- und Verordnungsgrundlagen erstreckt und anderseits, dass keine branchenbezogene juristische Literatur besteht, die bei der Klärung von Fragen bei-gezogen werden kann. Hinzu kommt auch die Tatsache, dass der Begriff Edelmetallbranche mehrere weitere Branchen inkludiert, die ihrerseits einem spezifischen regulatorischen Rahmen unterstellt sind. Die vorliegende Übersicht erhebt nicht den Anspruch, sämtliche Informationen in Bezug auf die Edelmetallbranche zu ver-tiefen. Durch sie wird vielmehr beabsichtigt, dem Leser – anhand der Gesetzesänderungen, welche durch das Parlament beschlossen wurden – einen möglichst breiten Überblick in Bezug auf die regulatorischen Bestimmungen zu verschaffen

– PRESSEMITTEILUNG 8.7.2022 –

Eine effiziente Umsetzung von ethischen und moralischen Zielen ist nur dann möglich, wenn die regulatorischen Vorgaben intakt und unmissverständlich sind.

Edelmetalle spielen eine fundamentale Rolle in unserer Gesellschaft, da sie in verschiedenen Sektoren wie – neben vielen anderen – in der Elektronik, in der Medizin, in der Automobilindustrie und in energiesparenden Verfahren verwendet werden. Sie sorgen für einen hohen Lebensstandard und nehmen im technologischen Fortschritt immer höhere Relevanz ein. Trotz der Tatsache, dass der Edelmetallsektor sehr strengen Regeln unterworfen ist, stehen Edelmetalle – bzw. deren Gewinnung, Verarbeitung, Erwerb und Transport – häufig in der öffentlichen Kritik.

– PRESSEMITTEILUNG 4.7.2022 –

Falsche Informationen und widersprüchliche Stellungnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Umsetzung der Sanktionen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine Konflikt sind Gift für den Finanzplatz Schweiz. Die aktuellen Diskussionen in Bezug auf den Import von russischem Gold sind ein Beispiel dafür.

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken.  Die Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) enthält alle Schweizer Massnahmen und ist rechtlich bindend. Während den letzten Monaten sind im Zusammenhang mit der vorgenannten Verordnung bei verschiedenen operativen Firmen und politischen Kreisen etliche Unklarheiten in Bezug auf die Bedeutung und die Tragweite gewisser Massnahmen thematisiert worden. Aktuell befassen sich verschiedene Massenmedien mit den Restriktionen in Bezug auf den Import und Export von Gold, denn es sollen im Monat Mai 2022 rund drei Tonnen Gold mit der Herkunftsbezeichnung Russland aus dem Vereinigten Königsreich in die Schweiz importiert worden sein. Ist der Import von Gold per se verboten (wie dies der Nationalrat Fabio Molina in seiner Anfrage an den Bundesrat vom 8. Juni 2022 behauptet) oder besteht in Bezug auf die Tragweite der beschlossenen Sanktionen ein Missverständnis?