Geltende Rechtsnormen und Standards der Branche

Nationale Gesetzgebung

Bei der Identifizierung der Lieferkette beim Handel mit Edelmetallen sind bestimmte Vorschriften und regulatorische Vorgaben zu beachten. In der Schweiz angesiedelte Unternehmen unterliegen in erster Linie den massgebenden Vorschriften des schweizerischen Rechts. Für den Handel mit Edelmetallen unterstehen diese Unternehmen dem Strafgesetzbuch und dem Edelmetallgesetz. Als Finanzintermediär untersteht man dem Geldwäschereigesetz und ist verpflichtet, sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen und deren Reglemente und Statuten einzuhalten.

Edelmetallkontrollgesetz

Das Edelmetallkontrollgesetz (EMKG) sieht vor, dass eine gewerbsmässige Herstellung von Schmelzprodukten eine Schmelzbewilligung benötigt. Dieses Gesetz regelt keine Sorgfaltsprüfungspflicht in Bezug auf die Herkunft des Goldes, schreibt jedoch vor, dass die Raffinieren einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten müssen.

Die Edelmetallkontrollverordnung verpflichtet die Raffinerien dazu, Schmelzgut nur von Personen entgegenzunehmen, die sich über deren rechtmässigen Erwerb ausweisen können. Der Inhaber einer Schmelzbewilligung muss die Identität des Kunden überprüfen. Bestehen Zweifel über die Herkunft der Ware, ist der Inhaber der Schmelzbewilligung verpflichtet, die Herkunft des Schmelzgutes besonders sorgfältig aufzuklären. Der Inhaber der Bewilligung hat in seinem Betrieb die erforderlichen organisatorischen Massnahmen zu treffen, um das Schmelzen von Schmelzgut unrechtmässiger Herkunft zu verhindern. Er wacht darüber, dass Kontrollen durchgeführt werden, und sorgt für eine angemessene interne Überwachung und eine zweckmässige Ausbildung des Personals. Der Inhaber einer Schmelzbewilligung muss über seine Ankäufe von Schmelzgut und Schmelzprodukten Buch führen. Das Zentralamt führt ein Register der Inhaber von Schmelzbewilligungen und überwacht die Betriebe. Den Kontrollorganen ist Einsicht in die Geschäftsdokumente, die Handelsbuchhaltung und die Warenlager zu gewähren.

Die Sorgfaltspflichten der Edelmetallverordnung beschränken sich auf die Abklärung des rechtmässigen Erwerbs der Edelmetalle. Die Frage nach den Bedingungen, unter denen das Gold produziert wurde, fällt nicht unter ihren Anwendungsbereich. Insbesondere zählt es nicht zu den von der EMKV auferlegten Pflichten, die Herkunft von Edelmetallen im Hinblick auf eine allfällige Nichteinhaltung der internationalen Sozial- und Umweltstandards abzuklären.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/50/345_357_401/de

Geldwäschereigesetz

Das Geldwäschereigesetz (GwG) regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften (Art. 1 GwG). Es dient dazu, Handlungen zu vermeiden, welche geeignet sind, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie der Finanzintermediär weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren bzw. zu verhindern, dass Vermögenswerte mit der Absicht, ein Gewaltverbrechen zu finanzieren, gesammelt oder zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll es ganz generell der Sicherstellung der Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften dienen.

Für den Handel über Edelmetallkonten ist Rz 16bis des FINMA-Rundschreibens 2008/3 „Publikumseinlagen bei Nichtbanken“ zu beachten.

Der Handel mit Bankedelmetallen ist dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Art. 178 EMKV definiert, was als Bankedelmetall gilt. Dazu zählen u.a. Barren und Granalien aus Gold im Minimalfeingehalt von 995 Tausendsteln. Der Handel mit Schmelzgut, Edelmetallwaren, Halbfabrikaten, Plaqué- und Ersatzwaren sowie der direkte Erwerb durch Fabrikationsunternehmen zum Zwecke der Herstellung solcher Waren unterstehen nicht dem GwG.

Die vom GwG dem Finanzintermediär auferlegten Abklärungs- und Sorgfaltspflichten sind allein auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und die Finanzierung des Terrorismus ausgerichtet. Eine Verpflichtung zur Abklärung der Herkunft der Vermögenswerte unter dem Aspekt der sozialen und ökologischen Mindeststandards ist damit nicht verbunden.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/892_892_892/de

OECD Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

Im Jahr 2011 hat die OECD einen in der Zwischenzeit zweimal ergänzten Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten verabschiedet. Die Richtlinien enthalten Empfehlungen, mit denen Firmen zu einem verantwortungsvollen globalen Lieferkettenmanagement für alle Mineralien angeleitet werden, damit sie die Menschrechte achten und durch ihre Entscheidungen und Praktiken beim Einkauf von Mineralien oder Metallen keinen Beitrag zu Konflikten leisten. Ziel ist die Schaffung transparenter, konfliktfreier Lieferketten und ein nachhaltiges unternehmerisches Engagement im Bereich der mineralischen Rohstoffe.

Der Leitfaden wurde von der OECD in einem Multi-Stakeholder-Prozess ausgearbeitet, an welchem Vertreter von Regierungen, internationalen und regionalen Organisationen, Unternehmen und NGOs beteiligt waren. Damit wurde erstmals eine gemeinsame staatlich unterstützte Initiative gegründet, die die verschiedensten Interessensgruppen vereint, um eine verantwortungsvolle Verwaltung der Lieferketten für Minerale aus Konfliktgebieten zu fördern.

OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas:

https://www.oecd.org/daf/inv/mne/OECD-Due-Diligence-Guidance-Minerals-Edition3.pdf

 

Internationale Branchenstandards

Responsible Gold Guidance der Londoner Bullion Market Association (LBMA)
 

Die LBMA ist eine weltweit anerkannt Vereinigung von Edelmetallhändlern, die den ausserbörslichen Handel mit Edelmetallen koordiniert.  Sie legt fest, welche Richtlinien hinsichtlich Gewicht, Aussehen und Markierung gelten, nach denen Gold- und Silberbarren den international anerkannten Status “Good Delivery” erhalten. LBMA zertifiziert die bedeutendsten internationalen Banken sowie eine beschränkte Zahl von Raffinerien und Verarbeitungs- und Veredelungsunternehmen. Die Zertifierzieung durch LBMA wird weltweit von nahezu allen Marktteilnehmern akzeptiert.

 

Der Global Precious Metals Code der LBMA beinhaltet die Standards und Best Practice, die weltweit von den Marktteilnehmern der Edelmetallbranche erwartet werden.  Dieser Kodex definiert einen transparenten, fairen und sicheren Markt, in dem die Teilnehmer nach Best-Practice-Richtlinien handeln und gemeinsame Grundsätze, wie u.a. die Ethik, Compliance- und Risikomanagement, Informationsaustausch oder Geschäftsverhalten betreffend, einhalten.  Von den Teilnehmern am internationalen Edelmetallgrosshandelsmarkt wird erwartet, dass sie die Grundsätze dieses Kodex einhalten und danach handeln.

Vorrangiges Ziel des SPMI ist es, diesen Kodex in den nationalen Markt und die nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Responsible Jewellery Council (RJC)

Das Responsible Jewellery Council (RJC) ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die Standards für eine ethisch, sozial und ökologisch verantwortungsvolle Lieferkette für Diamanten, Gold und Platinmetallen setzt. Von der RJC zertifizierte Mitglieder verpflichten sich, die strengen Richtlinien des Code of Practice (CoP) und der Chain of Custody Standards (CoC) einzuhalten und verantwortungsvolle Praktiken in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Die Standards betreffen die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, ethische Geschäftsführung sowie die Unzulässigkeit von Konfliktfinanzierung. Die Mitglieder werden regelmässig durch unabhängige Audits überprüft, das RJC-Zertifikat ist für drei Jahre gültig.

London Platinum and Palladium Market (LPPM)

Der London Platinum and Palladium Market ist der wichtigste ausserbörsliche Handelsplatz für Platin und Palladium. Seit 1989 wird hier der Weltmarktpreis für Platin und Palladium festgestellt. Das LPPM führt, entsprechend zu der Good Delivery List der LBMA, Verzeichnisse zertifizierter Hersteller aus dem Bereich Platin und Palladium, die sich regelmäßigen strengen Überprüfungen und Kontrollen unterziehen müssen.